Testen Sie unsere ständig aktualisierte Führerscheinlernsoftware die Ihre Fahrschüler sicher durch die elektronische Prüfung bringt.
Unser neues Magazin erscheint in einer Auflage von 14.000 Stück und wendet sich direkt an die Fahrschulen.
ist der Kleinanzeigenmarkt unseres Magazins. Sie können Anzeigen ohne gewerblichen Charakter kostenlos inserieren.
ist unsere neue Business-Community-Software. Eine zentrale Datenverwaltung ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte ...
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Kauf- und Bestellverträge, welche die admigro media GmbH (nachfolgend admigro) mit Kunden abschließt, sofern hierfür keine speziellen Bestimmungen Anwendung finden (insbesondere z. B. für das Anzeigen-Geschäft).
1.2. Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die Liefer- und Zahlungsbedingungen der admigro media GmbH in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zugrunde. Abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie von admigro ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Angebote von admigro sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn admigro den Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich bestätigt oder die bestellten Waren an den Kunden versendet. Der Kunde hat die Bestätigung auf etwaige Unstimmigkeiten mit seiner Bestellung zu überprüfen und admigro Abweichungen mitzuteilen.
2.3. admigro ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die vom Kunden bestellten Waren ausnahmsweise für einen erheblichen Zeitraum nicht verfügbar sein sollten, oder bei Softwareprodukten zum Vertragsschluss kurzfristig nicht behebbare Datenfehler vorliegen. admigro wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige, bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten. admigro ist darüber hinaus zum Rücktritt berechtigt, wenn die Bestellung des Kunden auf Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern im Angebot beruht oder Bestellung und Bestätigung Abweichungen oder Schreib-, Druck- oder Rechenfehler aufweisen.
2.4. Die Produktbeschreibungen im Prospekt oder Online-Shop stellen keine Garantie (i. S. d. § 276 BGB) bzgl. bestimmter Produkteigenschaften dar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Produkte geringfügig von den Produktabbildungen abweichen können. Die Abweichungen werden das für den Kunden zumutbare Maß nicht übersteigen.
3. Preise
3.1. Es gelten die im Prospekt/Online-Shop oder in der Preisliste angegebenen Preise und Versandkosten. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, d. h. ohne die gesetzlich vorgeschriebene MwSt.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Bezahlung der Ware erfolgt nach Rechnungsstellung und ist per Nachnahme, per Vorkasse oder per Lastschrift zu leisten. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
4.2. Der Kunde trägt die Kosten der Nachnahme.
4.3. Im Falle der Zahlung gegen Rechnung hat die Zahlung binnen sechs Tagen nach Rechnungsstellung (Versandtag) zu erfolgen.
4.4. Im Falle bei Abholung hat die Zahlung durch Barzahlung (inkl. gesetzlicher MwSt.) zu erfolgen.
4.5. Zahlungen sind direkt an admigro zu richten. Bei Barverkäufen sind auch die von admigro hierzu bevollmächtigten Personen, v. a. Handelsvertreter, zum Inkasso berechtigt.
4.6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, bei Stundung Stundungszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn admigro eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Zudem ist admigro im Verzugsfall berechtigt, die Auslieferung weiterer Bestellungen zurückzuhalten oder zu verweigern, bis der Kunde sämtliche Forderungen von admigro beglichen hat. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich der admigro vor.
4.7. Wird für admigro nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so ist admigro berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wurden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so ist admigro berechtigt von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt admigro unbenommen. admigro behält sich im Übrigen den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat.
4.8. Gegen die Ansprüche von admigro kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von admigro schriftlich anerkannt sind. Gleiches gilt für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts.
4.9. Ratenzahlungen sind nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung möglich. Für Kaufverträge mit Ratenzahlungsvereinbarungen gilt zusätzlich folgendes:
Wenn der Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise derart im Rückstand bleibt, dass der Rückstand mindestens ein Zehntel des Gesamtpreises beträgt, ist die ganze Restforderung des Verkäufers auf einmal fällig. Ist der Käufer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, so genügt der Rückstand von zwei aufeinander folgenden Raten für die Gesamtfälligkeit der Restforderung. Alle Zahlungen dienen zur Tilgung der jeweils älteste, fällige Rate.
5. Lieferung
5.1. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von admigro ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
5.2. admigro ist berechtigt, die vom Kunden bestellte Ware in dem Kunden zumutbaren Teillieferungen zu versenden. Hierfür zusätzliche Versandkosten trägt admigro.
5.3. Wird die admigro media GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von admigro nicht zu vertretende Umstände (z.B. Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, usw. − auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten) verhindert, so verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang.
Wird die Lieferung durch die genannten Umstände unmöglich oder unzumutbar, so wird admigro von seiner Lieferverpflichtung befreit. Dauert die Lieferverzögerung länger als drei Monate, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird admigro von der Lieferverpflichtung befreit, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten. Liegen die genannten Umstände vor, so wird admigro den Kunden unverzüglich hiervon benachrichtigt.
6. Versand
6.1. Versandkosten, gehen zu Lasten des Kunden entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von admigro.
6.2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6.3. Versandweg und -mittel stehen, soweit nicht anders vereinbart, im alleinigen Ermessen von admigro.
6.4. Transportschäden sind sofort beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Lieferanten festzustellen und binnen zehn Tagen schriftlich an admigro zu melden.
7. Aktualitätsgarantie Software
7.1. Alle Softwareprodukte werden in der bis zum Liefertermin aktuellen Fassung, Version oder Auflage an den Kunden ausgeliefert.
8. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
8.1. Liegt ein Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern im Sinne des § 312b BGB vor, so kann der Kunde seine zum Vertragsschluss führende Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.
8.2. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Eingang der Ware beim Kunden und nicht vor Erhalt dieser Belehrung in Textform (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
8.3. Der Widerruf ist zu richten an:
admigro media GmbH, Schnellenberger Weg 25, 21339 Lüneburg
Fax: +49 (0)4131/9999933
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
9.Widerrufsfolgen
9.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Kunden die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, so sind die Kunden insoweit zum Wertersatz gegenüber admigro verpflichtet. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
9.2. Wurde die Ware bereits ausgeliefert, hat der Kunde die Ware an admigro zurückzusenden. Die Rücksendekosten trägt der Kunde.
9.3. Entspricht die gelieferte Ware (abgesehen von geringfügigen Abweichungen im Sinne von Ziff. 2.4.) nicht der bestellten, trägt admigro die Rücksendekosten.
9.4. Das Widerrufsrecht des Kunden entfällt bei der Lieferung von der Software, wenn die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
9.5. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (Sonderbestellungen) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
9.6. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
9.7. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
Ende der Widerrufsbelehrung
10. Gewährleistung, Untersuchungspflicht
10.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er die Ware nach Übergabe überprüft und admigro die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen admigro unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
10.2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag oder zu Schadensersatz statt der ganzen Leistung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
10.3. Gewährleistungspflichtige Mängel beseitigt admigro im kaufmännischen Verkehr nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Versandkosten übernimmt die admigro media GmbH.
11. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen, die nicht auf der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware beruhen, erkennt admigro nur bei ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Genehmigung an. Sofern kein Verschulden seitens der admigro media GmbH vorliegt, hat die Rücksendung auf Kosten des Kunden zu erfolgen.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises nebst Versandkosten im Eigentum von admigro. Im kaufmännischen Verkehr gilt dies bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund (Kontokorrentvorbehalt).
12.2. Die Ware darf vor Bezahlung aller Forderungen oder vor Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung von admigro weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
12.3. Die Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit sämtlichen Nebenrechten zur Sicherung dieser Forderung an die admigro media GmbH abgetreten. Im kaufmännischen Verkehr gilt dies bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund (Kontokorrentvorbehalt).
12.5. Der Kunde hat bis zur vollständigen Bezahlung der Ware jeden Wohnsitzwechsel sowie jede Pfändung der Ware bzw. sonstige Beeinträchtigung der Rechte der admigro media GmbH unverzüglich anzuzeigen.
13. Haftung
13.1. Die admigro media GmbH haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung nur, soweit diese
13.1.1. durch schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) durch admigro in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden oder
13.1.2. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von admigro zurückzuführen sind.
14. Vertriebswege des Kunden
Die Vertriebswege des Kunden sind insofern frei, soweit ein fachgerechter Vertrieb der Ware gewährleistet ist. Der Vertrieb der Ware über Auktionsforen oder vergleichbare Veranstaltungen im Internet ist ohne ausdrückliche Genehmigung der admigro media GmbH nicht gestattet. Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden steht admigro neben dem Unterlassungsanspruch auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Darüber hinaus behält sich admigro im Falle eines schuldhaften Verstoßes vor, den Kunden nicht mehr mit Ware zu beliefern.
15. Datenschutz
15.1. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet admigro die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts.
15.2. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung seiner personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Um die Bestellungen des Kunden schnellstmöglich bearbeiten und ausführen zu können, speichert admigro den Firmennamen, den vollständigen Namen des Ansprechpartners, die E-Mail-Adresse (soweit vorhanden), die Telefonnummer und die Lieferadresse des Kunden. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden auf seine schriftliche Mitteilung hin umgehend gelöscht oder geändert.
16. Zusätzliche Nutzungsbedingungen für Online-Leistungen
16.1. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Internetseiten besteht nicht. Die Internetseiten können insbesondere wegen Wartungsarbeiten oder technischer Störungen vorübergehend nicht verfügbar sein, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen admigro erwachsen.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Jede Vervielfältigung, Vermietung, Verleih, Weiterverbreitung, öffentliche Wiedergabe oder öffentliche Zugänglichmachung des von der admigro media GmbH gelieferten Materials ist ohne ihre Zustimmung unzulässig.
17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
17.3.Sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Streitigkeiten Lüneburg.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst ähnliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text–Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen–Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht öffentlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzlichen Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für den Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20%,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15%,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10%,
bei einer Auflage über 500.00 Exemplaren 5% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, das dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurück treten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist Lüneburg. Im Geschäftverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich – rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Lüneburg. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht – Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht -Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Lüneburg vereinbart.
21. Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Agentur gegenüber ihrem Auftraggeber, betreffend die Insertion und eventuelle Zusatzkosten, sind an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie sie der vertragsgemäßen Zahlungspflicht dem Verlag gegenüber nachkommt. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die Forderung selbst einzuziehen.
22. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
a) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist; dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen.
b) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
c) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven besondere Anzeigenpreise festzusetzen.
d) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der garantierten verkauften
Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der garantierten verkauften Auflage zu bezahlen. In den genannten Fällen erlischt auch jede Verpflichtung des Verlages zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung auf Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig
veröffentlichte Anzeigen geleistet.
e) Alle erteilten Anzeigen- oder Beilagenaufträge sind erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch den Verlag verbindlich.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DIGITALER DRUCKUNTERLAGEN
Für die rechtzeitige Anlieferung und die inhaltliche Richtigkeit digitaler Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Dieser ist berechtigt, vor der Veröffentlichung einen Kontrollabzug zu verlangen. Der Verlag, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber versichert, Inhaber der für die Verbreitung der überlassenen Dateien – deren Textinhalte, Bildelemente, Fotos und Schrifttypen – erforderlichen Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte zu sein. Sollten Dritte wegen der Verletzung dieser Bestimmungen Rechte geltend machen, stellt der Auftraggeber den Verlag von allen Ansprüchen frei.